Derzeit gilt für Veranstaltungen in öffentlichen Räumen, also auch in Kirchengemeinden, die die sogenannte „3G-Regel“. Das heißt, in Innenräumen dürfen nur die zusammenkommen, die nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Die Leitungen der Kreise haben die Aufgabe, sich diese Nachweise zeigen zu lassen! Wenn alle Teilnehmenden nachweislich geimpft, getestet, genesen sind, kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Für das gemeinsame Singen reicht ein Schnelltest nicht aus, sondern es muss von den bislang Ungeschützten ein PCR – Test vorgelegt werden.
Für Gottesdienste ist die Überprüfung der Nachweise eine Kann – Bestimmung. Da auch Menschen unsere Gottesdienste besuchen, die nicht geimpft sind (z. B. Konfirmanden, Täuflinge, Geschwister) haben wir uns entschieden, uns vor dem Gottesdienst keine Impfnachweise zeigen zu lassen, sondern um das Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske zu bitten.

Ich hoffe und wünsche mir, dass wir alle gesund bleiben und mit Vernunft und Rücksicht ein (fast) normales Leben führen können.