
Amtshandlungen
Die Evangelische Kirche möchte ihre Mitglieder im Alltag und bei der Bewältigung besonderer Lebensabschnitte begleiten. Das gilt besonders für die Geburt (Taufe), den Wechsel von Kindheit zum Erwachsenwerden (Konfirmation), das Leben in einer festen Beziehung (Trauung) und den Tod (Bestattung).
Zuständig für alle Amtshandlungen ist zunächst der Pfarrer der Gemeinde, in der Sie wohnen.
